Die Ergonomie hat die menschengerechte Arbeitsgestaltung zu ihrem obersten
Ziel.
| ergon |
 |
= |
 |
Arbeit |
| nomos |
|
= |
|
Gesetz |
Zur Bewertung menschlicher Arbeit hat sich im Bereich der Arbeitswissenschaft eine
4-stufige Klassifikation einer menschengerechten Arbeitsgestaltung etabliert. Nachstehend sind die einzelnen Ebenen am Beispiel des ursprünglich von Rohmert (1972), später von Hacker (1986) und Ulich (1994), entwickelten Modells dargestellt.
|
Ergonomische Erkenntnisse, die beispielweise in Vorschriften und Empfehlungen erscheinen, betreffen dabei im Wesentlichen die Kriterien
Ausführbarkeit und Erträglichkeit und schaffen auch die Voraussetzung für Zumutbarkeit und Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen.
Eine 5. Stufe, die Sozialverträglichkeit genannt, gewinnt zunehmend an Interesse. Diese Bewertungsebene der Arbeit befasst sich mit dem Thema Tätigkeitsspielraum. Studien
zeigen, dass Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum zur Wohlbefinden beitragen und wesentliche gesundheitserhaltende Ressourcen
darstellen.
(R. A. Karasek & T. Theorell, 1990 und A. Büssing et al., 1995)
Die drei letztgenannten Bereiche Zumutbarkeit, Zufriedenheit und Sozialverträglichkeit stellen eher ein Aufgabenfeld der Soziologie und der Arbeitspsychologie dar, wobei
klargestellt werden muss, dass die Bereiche untrennbar miteinander verknüpft sind.
Dem Ideengut der Ergonomie entspricht die folgende Zielsetzung:
Anpassung der Anforderungen der Arbeit an die Leistungsfähigkeit des Menschen im Sinne der Vermeidung von Über- und Unterbeanspruchung. |